Die TGHG

Die TGHG fungiert als Betreiberin des Explosivstoff-Betriebsbereichs am Standort Troisdorf nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und ist Halterin der für den Standort erteilten öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, resultierend aus gesetzlichen Bestimmungen wie BImSchG, SprengG, WHG, KrW-/AbfG, GSG, ArbSchG, ChemG. Ihre Aufgabe besteht darin, sämtliche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die auf dem Betriebsgelände befindlichen Einrichtungen zu erfüllen und die Betriebssicherheit am Standort durch ein einheitliches Sicherheitsmanagement zu gewährleisten.

Die Fertigung von Explosivstoffen erfolgt an unserem Standort seit über 125 Jahren  – bekannt über das ehemalige Unternehmen Dynamit Nobel.

Heute sind in Troisdorf unter dem Dach der Genehmigungshaltergesellschaft  insgesamt fünf Gesellschaften angesiedelt, und zwar die dynITEC GmbH und die DynaEnergetics Europe GmbH als operativ tätige Unternehmen sowie die Orica Europe GmbH & Co.KG, die Dynamit Nobel GmbH und die Dynamit Nobel GmbH Explosivstoff- und Systemtechnik als Grundstückseigentümer und Infrastruktur-Dienstleister.

Dynamit Nobel GmbH

Orica Europe GmbH & Co. KG

Dynamit Nobel GmbH
Explosionsstoff- & Systemtechnik

DynaEnergetics Europe GmbH

dynITEC GmbH

Aufgrund des „Umganges“ mit explosionsgefährlichen Stoffen ist unser Standort ein sogenannter „Betriebsbereich“, der unter die Regelungen der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissions-schutzgesetzes (Störfall-Verordnung) fällt.

Durch die insgesamt zugelassenen Stoffmengen sind wir ein „Störfallbetrieb der oberen Klasse“ und unterliegen damit weitergehenden Sicherheitspflichten. Die Störfall-Verordnung verpflichtet uns, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Störfälle zu verhindern und vorzusorgen, dass für eventuelle Dennoch-Ereignisse deren Auswirkungen begrenzt bleiben.

Des Weiteren treffen uns Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit, denen wir nach den Vorgaben der Störfall-Verordnung wie folgt nachkommen:

Allgemeine Informationen

1. Betreiberin des vorgenannte Betriebsbereiches:
TGHG Troisdorf Genehmigungshaltergesellschaft mbH

2. Der Betriebsbereich

  • unterliegt den Vorschriften der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) für solche der „oberen Klasse“.
  • wurde der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Köln, Dezernat 53) nach § 7 12. BImSchV angezeigt und ihr der nach § 9 12. BImSchV zu erstellende Sicherheitsbericht vorgelegt.

3. In unserem Betriebsbereich stellen wir explosionsgefährliche Stoffe im Sinne des Sprengstoffgesetzes (Explosivstoffe) her und verarbeiten diese in Gegenständen, die für die Anwendung von Sprengstoffen benötigt werden. Dies sind Zünd- und Anzündmittel unterschiedlicher Art und Funktionsweise.

4. In der für uns maßgeblichen 12. BImSchV sind (in Anhang I) diejenigen Stoffe aufgelistet, von denen ein Störfall ausgehen könnte. (sog. störfallrelevante Stoffe). Die auch in unserem Betriebsbereich vorgehaltenen bzw. verwendeten Stoffe weisen folgende wesentliche Gefahrenmerkmale auf: 

Explosivstoffe

Entsprechend der Einteilung nach ihrer Gefährlichkeit sind folgende Explosivstoffe vorhanden:

Diese können in der Masse explodieren und gefährden durch Druckwirkung, Flammen, Spreng- oder Wurfstücke.

Nicht vorhanden

Nicht vorhanden

Diese brennen ab, stellen aber keine bedeutsame Gefahr dar, da ihre Wirkung unmittelbar auf die Örtlichkeit beschränkt bleibt.

Diese Explosivstoffe liegen je nach Fertigungsstufe als reine Stoffe, Stoffgemische oder als handhabungsfertige Gegenstände, die diese Stoffe enthalten, vor.

Einige der Explosivstoffe haben zusätzlich auch für den Menschen giftige oder/ und umweltgefährdende Wirkung und sind von daher ebenfalls den störfallrelevanten Stoffen zuzuordnen.

Sonstige störfallrelevante Stoffe

Als solche sind entsprechend der Einteilung nach ihrer Gefährlichkeit vorhanden:

  • hochkonzentrierte Salpetersäure – oxidierende Flüssigkeit
  • Methanol – giftige, brennbare Flüssigkeit
  • Säuren, Laugen und Lösemittel als wassergefährdende Stoffe.

5. In einem Ereignisfall, der Auswirkungen über unseren Standort hinaus in die Nachbarschaft hat oder haben kann, werden Sie über Sirene oder durch Lautsprecherdurchsage öffentlicher Rettungskräfte gewarnt.

Entsprechende Verhaltensanweisungen finden Sie unter „Reagieren bei einem Störfall“.

6. Unser Betriebsbereich unterliegt regelmäßigen Inspektionen durch unsere Überwachungsbehörde, die Bezirksregierung Köln. Informationen über die Inspektionen können Sie auf Anfrage einholen bei 
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Die letzte Inspektion fand statt am 20.09.2022.

7. Für weitere Informationen kontaktieren Sie während der Dienstzeiten (Mo.-Fr. 9:00-17:00 Uhr):

die Vorsitzende der TGHG-Geschäftsführung
Jutta Schovenberg
Kaiserstr. 3,
53840 Troisdorf

Telefon: 02241 1236 836
e-Mail: jutta.schovenberg@tghg.eu

außerhalb der Dienstzeiten: 
unseren Werkschutz
Telefon: 02241 1236 555
e-Mail: werkschutz@tghg.eu

 

Weitergehende Informationen

1. Gefahren eines eventuellen Störfalles

Als Störfall bezeichnet der Gesetzgeber gemäß § 2 Nr. 7 Störfall-Verordnung ein Ereignis, das unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereichs zu einer ernsten Gefahr oder zu hohen Sachschäden (ab 2 Millionen Euro innerhalb des Betriebsbereichs und ab 0,5 Millionen Euro außerhalb des Betriebsbereichs) führen kann.                                                                                                                                     

In diesem Sinne sind an unserem Standort folgende wesentliche Störfallszenarien einschließlich der entsprechenden zur Verhinderung oder /und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen getroffenen Maßnahmen zu betrachten:

Szenario 1

Detonation von Explosivstoffen in einem Gebäude bzw. Raum

Getroffene Gegenmaßnahmen

Auf Basis der sprengstoff- und genehmigungsrechtlichen Vorschriften:

  • Personenbegrenzung je Gebäude bzw. Raum.
  • Mengenbegrenzung der Explosivstoffe je Gebäude bzw. Raum.
  • Errichtung und Betrieb der technischen Anlagen nach dem neuesten Stand der Technik.
  • Ausgebildetes, unterwiesenes Personal.
  • Umgang mit Explosivstoffen soweit wie möglich „unter Sicherheit“.
  • Bauweise der Gebäude mit Widerstandswänden oder Druckentlastungs­flächen und mit Sicherheitsabständen untereinander, so dass eine Explosionsübertragung verhindert wird.
  • Mengenbegrenzung der Explosivstoffe, so dass der nach Sprengstoff­recht geforderte Schutzabstand an der Zaunanlage des Standortes endet.
  • Umfangreiche organisatorische Schutzmaßnahmen, in die auch Besucher und am Standort tätige Fremdfirmen einbezogen sind.

Eine Detonation von Explosivstoffen kann Personen, die sich in dessen Einwirkungsbereich befinden, gefährden, Wurfstücke von Bauteilen verursachen, ggf. zu einem geringen Folgebrand führen und eine Staub-/ Rauchwolke erzeugen, die je nach Wetterlage über den Standort hinaus abziehen könnte. Da durch eine Detonation die Explosivstoffe umgesetzt werden, ansonsten jedoch keine brennbaren Stoffe in relevantem Umfang in den Gebäuden vorhanden sind, ist die Entstehung ausgeprägter Rauchsäulen mit schädlichen Brandgasen nicht zu erwarten.

In näherer Umgebung unseres Standortes erzeugt ein solches Ereignis einen Explosionsknall, wodurch sich Personen erschrecken können, und es sind Sachschäden durch Druckwirkung oder Wurfstücke möglich.

Szenario 2

Austritt hochkonzentrierter Salpetersäure bei der Be- und Entladung von LKW oder der Tanklagerung

Getroffene Gegenmaßnahmen

Auf Basis der sprengstoff- und genehmigungsrechtlichen Vorschriften:

  • Personenbegrenzung je Gebäude bzw. Raum.
  • Mengenbegrenzung der Explosivstoffe je Gebäude bzw. Raum.
  • Errichtung und Betrieb der technischen Anlagen nach dem neuesten Stand der Technik.
  • Ausgebildetes, unterwiesenes Personal.
  • Umgang mit Explosivstoffen möglichst „unter Sicherheit“.
  • Bauweise der Gebäude mit Widerstandswänden oder Druckentlastungsflächen und mit Sicherheitsabständen untereinander, die eine Explosionsübertragung verhindern.
  • Mengenbegrenzung der Explosivstoffe,  so dass der nach Sprengstoff­recht geforderte Schutzabstand an der Zaunanlage des Standortes endet.
  • Umfangreiche organisatorische Schutzmaßnahmen, in die auch Besucher und am Standort tätige Fremdfirmen einbezogen sind.

Im Falle eines Stoffaustrittes wird die Austrittsmenge in der jeweiligen Auffangvorrichtung aufgefangen, d.h., es erfolgt kein Ablauf in ungesicherte Bodenbereiche / Kanalisation.

In diesem Fall reagiert die Feuchtigkeit der Atmosphäre an der Oberfläche der Flüssigkeitslache mit der Salpetersäure unter Bildung von gasförmigen Stickstoffoxiden.

Durch Worst-case-Berechnung ist belegt, dass die Konzentration der Stickstoffoxide sich noch auf dem Standortgelände auf ein für den Menschen ungefährliches Maß  reduziert. Zum Schutz unserer Mitarbeiter sind entsprechende organisatorische  Verhaltensmaß­nahmen festgelegt und persönliche Schutzausrüstungen vorhanden.

Szenario 3

Vollbrand der gelagerten ortsbeweglichen Behälter mit Methanol/ methanolhaltiger Flüssigkeit

Getroffene Gegenmaßnahmen

  • Lagerung der Stoffe in einem Gefahrgut-Lagercontainer.
  • Im Container integrierte Auffangwannen.
  • Brandmeldeanlage
Im Brandfall entstehen gasförmiges Kohlendioxid CO2 (unkritisch) und Kohlenmonoxid CO mit giftiger Auswirkung auf Menschen. Auch hierfür wurde durch Worst-case-Berechnung für einen Vollbrand der gesamten Menge belegt, dass bereits im nahen Umfeld des Schadensortes (dieser liegt innerhalb des Standortbereiches) der ERPG-2-Wert (Richtwert für die vorbeugende Gefahrenabwehr) für Kohlenmonoxid unterschritten wird. Für diesen Fall sind ebenfalls entsprechende organisatorische Verhaltensmaß­nahmen festgelegt und persönliche Schutzausrüstungen vorhanden.

Unsere Verantwortung

2. Maßnahmen zur Störfallbegrenzung und -verhinderung

Unsere Verantwortung zur Störfallvorsorge nehmen wir sehr ernst, in der Absicht, die Wahrscheinlichkeit eines Dennoch-Ereignisses auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Als Betreiber des Betriebsbereiches sind wir verpflichtet, auf unserem Gelände Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung von deren Auswirkungen zu treffen. Diese Maßnahmen sind unter Ziffer 1. beschrieben.

Ergänzend werden solche Maßnahmen im Ereignisfall in enger Zusammenarbeit mit Notfall- und Rettungsdiensten, die auch über eine Direkttelefonleitung alarmiert werden, ergriffen. Schadstoff-emissionsmessungen werden im Ereignisfall durch die öffentliche Feuerwehr durchgeführt.

Für unseren Betriebsbereich haben wir zudem einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellt, der mit den zuständigen Brandschutzdienststellen abgestimmt ist. Dieser Plan wird regelmäßig überprüft und bedarfsorientiert angepasst.

3. Ausblick

Sicherheit beim Umgang mit Explosivstoffen hatte bereits bei Dynamit Nobel eine lange Tradition und ist auch für uns oberstes Gebot. Dies schulden wir nicht nur unseren Mitarbeitern, sondern auch Ihnen als potenziell Betroffene eines Störfalls.

In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden arbeiten wir hart an unserer Zielsetzung, Gefahren für unsere Mitarbeitern und Sie auszuschließen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass aufgrund unserer umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen die Wahrscheinlichkeit, jemals von den Auswirkungen eines Unfalls mit Explosivstoffen betroffen sein werden, sehr gering ist. 

Trotzdem kann ein Ereignis mit Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Betriebsbereich und der näheren Umgebung nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Für diesen äußerst unwahrscheinlichen Fall geben wir deshalb nachstehende Verhaltensanweisungen:

Wie reagieren Sie bei einem Störfall richtig?

Wahrnehmungen und Informationen

Lautsprecher

Leisten Sie den Weisungen der Einsatzkräfte unbedingt Folge!

Sirenensignal

Bei 1 Minute auf- und abschwillendem Heulton: Schalten Sie Ihr Radio ein.

Verhalten

Vom Unfallort fernbleiben. Gebäude aufsuchen. Kinder ins Haus holen. Behinderten und älteren Menschen helfen. Passanten aufnehmen. Erst bei Entwarnung Gebäude verlassen.

Nasse Tücher vor Mund und Nase halten. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit dem Arzt aufnehmen.

Fenster und Türen schließen. Klimaanlage ausschalten. Lüftung im Auto abstellen.

Einschalten auf:
WDR 2
UKW/FM 100.4 MHz, (bei Kabelanschluss 99,45 MHz)
Radio Bonn/Rhein-Sieg
UKW/FM 98,9 MHz (bei Kabelanschluss 96,65 MHz)

Nicht telefonieren!

Greifen Sie nur im äußersten Notfall zum Telefon.
Verwenden Sie dann die bekannten Notrufe:
110 Polizei
112 Rettungsdienst/ Feuerwehr

Bitte Reihenfolge beachten.

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